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Mehr spenden, weniger zahlen
Es ist geschafft! ab sofort und Rückwirkend mit dem 1. Jänner 2009, können Sie Ihre Spenden an das Irakhilfswerk von der Steuer absetzen!
Das Irakhilfswerk in Österreich wurde in die Spendenbegünstigtenliste des Finanzministeriums (§ 4a Z3 und 4 EStG) aufgenommen.
Spenden können nun bis zu einer Höhe von 10% ihres Vorjahreseinkommens als Sonderausgabe (oder im betrieblichen Bereich als Betriebsausgabe) von der Lohn- bzw. Einkommenssteuer geltend gemacht werden.
Das heißt: Sie bekommen bis zu 50 % ihrer Spende vom Finanzamt wieder zurück!
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Jahresbruttoeinkommen
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Steuer
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Zurück von Spende
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bis zu 11.000
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0 %
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0 %
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11.001 - 25.000
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36,5 %
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36,5 %
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25.001 - 60.000
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43,2 %
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43,2 %
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über 60.000
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50 %
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50 %
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Jahresbruttoeinkommen = Jahreseinkommen nach Sozialversicherung, aber vor Steuern.
Rechenbeispiel:
Eine Irakhilfswerks SpenderIn mit monatlichen Einkommen von 2000 € brutto, also mehr als 25.000 Euro Jahreseinkommen, unterstützt ein Waisenkind mit 40 € monatlich , das sind 480 € jährlich.
Dieser SependerIn ist es nun möglich 845 € jährlich zu spenden ohne mehr Geld auszugeben. Die Differenz von 365 € an mehrspenden wird nun beim Jahresausgleich vom Finanzamt rückerstattet.
Machen Sie Ihre Hilfe zu Ihrem Vorteil!
Um diese Steuererleichterung auch für sich zu nützen, sammeln Sie bitte ab sofort Ihre Spendenbelege (Einzahlungsbestätigungen, Zahlscheine, Kontoauszüge- bzw. Kreditkartenabrechungen). Am Ende des Jahres machen Sie im Zuge Ihres Steuer-Jahresausgleichs Ihre Gesamtspendensumme geltend.
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